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   OVG Berlin, 29.03.1994 - 1 S 45.93   

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https://dejure.org/1994,7263
OVG Berlin, 29.03.1994 - 1 S 45.93 (https://dejure.org/1994,7263)
OVG Berlin, Entscheidung vom 29.03.1994 - 1 S 45.93 (https://dejure.org/1994,7263)
OVG Berlin, Entscheidung vom 29. März 1994 - 1 S 45.93 (https://dejure.org/1994,7263)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einwendungsausschluß; Gentechnik; Gerichtliche Kontrolle; Risikobewertung; Bundesgesundheitsamt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 1023
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 224/07

    Drittanfechtung einer Genehmigung zur Freisetzung von gentechnisch verändertem

    Der Einwendungsausschluss führt dazu, dass Drittbetroffene im verwaltungsgerichtlichen Verfahren einen Genehmigungsabwehranspruch nur geltend machen können, wenn sie zuvor im Anhörungsverfahren fristgemäß und in die gleiche Richtung zielende Einwendungen erhoben haben (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 29.03.1994 - 1 S 45/93 -, NVwZ 1995, 1023).

    Mit dem Verweis auf Wissenschaft und Technik hat der Gesetzgeber nach gefestigter Rechtsprechung, die an die Rechtslage nach dem Atomgesetz anknüpft, zum Ausdruck gebracht, dass der Verwaltung die Kompetenz zur Letztentscheidung wissenschaftlicher Streitfragen einschließlich der daraus folgenden Risikoabschätzung zustehen soll (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 29.03.1994 - 1 S 45/93 -, NVwZ 1995, 1023; Beschluss vom 09.07.1998 - 2 S 9.97 - zur Parallele von Atom- und Gentechnikrecht: BVerwG, Beschluss vom 15.04.1999 - 7 B 278/98 -, NVwZ 1999, 1232).

  • VG Berlin, 18.07.1995 - 14 A 181.94

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Genehmigung zur Freisetzung gentechnisch

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  • VGH Hessen, 12.01.1998 - 12 TG 4426/96

    Übergang von Lehrzeit zur Gesellenzeit stellt neuen Aufenthaltszweck dar; zur

    Die Zugehörigkeit eines türkischen Arbeitnehmers zum regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates im Sinne von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs von einer - hier vorliegenden - Lokalisierung des Arbeitsverhältnisses im Sinne einer hinreichend engen Anknüpfung an das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats abhängig, wobei insbesondere der Ort der Einstellung, das Gebiet, von dem aus die unselbständige Tätigkeit ausgeübt wird, und die im Bereich des Arbeitsrechts und der sozialen Sicherheit anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen sind (EuGH, 06.06.1995 - C-434/93 - "Bozkurt", EZAR 811 Nr. 23 = InfAuslR 1995, 261 = NVwZ 1995, 1023 = DVBl. 1995, 843; EuGH, 30.09.1997 - C-36/96 - "Günaydin", EuGRZ 1997, 571 = EZAR 811 Nr. 32 = InfAuslR 1997, 338).
  • OVG Berlin, 09.07.1998 - 2 S 9.97

    Gentechnik: Vereinfachtes Verfahren für die absichtliche Freisetzung genetisch

    Diese Auslegung der Regelungen des Gentechnikgesetzes entspricht der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (vgl. Beschlüsse vom 29. April 1997 - OVG 1 S 87.96 - BA S. 5; und vom 29. März 1994 - OVG 1 S 45.93 - BA S. 7, 8).
  • VG Berlin, 12.09.1995 - 14 A 255.95

    Betreiben einer biologisch-dynamischen Landwirtschaft und Gärtnerei;

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  • VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 93/08

    Drittanfechtung einer Genehmigung zur Freisetzung gentechnisch veränderter

    Soweit nach § 1 Nr. 1 GenTG auch die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge zu schützen ist, verfolgt das Gesetz demgegenüber nicht den Schutz subjektiver Rechte einzelner Betroffener, sondern Belange der Allgemeinheit (vgl. Herdegen, in: Eberbach/Lange/Ronellenfitsch, a. a. O., § 1 GenTG, Rdnr. 18; OVG Berlin, Beschluss vom 29.03.1994 - 1 S 45.93 -, NVwZ 1995, 1023; VG Köln, Urteil vom 25.01.2007 - 13 K 2858/06 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 09.07.1993 - 14 A 167.93 -, NVwZ-RR 1994, 150).
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